Scheidungs- und Familienrecht

Ehe- und Familienrecht ist einer der Rechtsbereiche in dem viel Ärger, Streit und Geld gespart werden kann, wenn von Anfang an klare Verhältnisse geschaffen sind. Daher empfehle ich in diesem Bereich bereits im Vorfeld umfassende Regelungen zu treffen. In dem Moment, in dem eine Trennung der Partner im Raum steht ist meist das Vertrauen in den anderen gestört. Verletze Emotionen machen es oftmals schwierig objektive Entscheidungen zu treffen.

Ein großes Augenmerk gilt daher der vorsorgenden Beratung von Eheleuten und Paaren. Ich unterstütze und berate Sie bei der Erstellung von Eheverträgen, die im Fall der tatsächlichen Trennung und Scheidung einen gerechten Ausgleich zwischen den Partnern regeln. Ein besonderes Anliegen ist mir zudem bei Scheidungen gerade die Kinder zu schützen, sie nicht unangemessen zu benachteiligen und soweit als möglich vor psychischen Belastungen zu bewahren.

Aufgrund meiner Erfahrungen in diesem Bereich verspreche ich Ihnen folgendes: Sind alle relevanten Eheangelegenheiten (z.B. Zugewinn) vorab geregelt fühlen Sie sich sicher und sparen im "Ernstfall" Geld.

Für den Fall, dass eine Trennung bzw. Scheidung ansteht und Sie bisher keine Regelungen getroffen haben, berate ich Sie bei allen regelungsbedürftigen Punkten, insbesondere:

  • Unterhalt: Kindesunterhalt, Getrenntlebensunterhalt als auch nachehelichen Unterhalt
  • Regelung der Kindschaftsangelegenheiten: Sorgerecht und/oder Umgangsrecht
  • Zuweisung der gemeinsamen Ehewohnung während der Trennung sowie die Übernahme durch eine Partei oder den Verkauf
  • Vermögensauseinandersetzung: unter Berücksichtigung steuerrechtlicher und erbrechtlicher Aspekte
  • Aufteilung des Hausrats
  • Durchführung des Versorgungsausgleichs